
StubenratWie in der alten Zunft nennen wir die Vereinsstatuten Stubenordnung, und die Amtsinhaber führen altertümliche Titel. Der Stubenrat (Vorstand) besteht aus dem Stubenmeister und 8 - 11 Stubenräten, welche die folgenden Amtsbezeichnungen und Aufgaben innehaben:
Gesellschaftsbeamte sind die Weinmägde und Stubenknechte, die an den Weinproben die Weine kredenzen, und der Weibel. Die höchste Auszeichnung, die das Hauptbot in Anerkennung ausserordentlicher Verdienste verleihen kann, ist die Ernennung zum Gesellschaftsritter. Der Stubenrat kann verdiente Gesellschafter durch Aufnahme in die Räth und Hundert auszeichnen. Ihnen obliegt die weinfrohe Aufgabe, sich alljährlich mit dem Stubenrat auf eigene Kosten zum Lob von Rebe und Wein zu versammeln.
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